Niemand sollte bei 2-G/3-G-Regelungen durchs Raster fallen

Okt 21, 2021

Christoph Plett und Oliver Schatta: Bürgeranfrage zur Teilhabe an gesellschaftlichem Leben trotz fehlender Corona-Impfung und fehlendem Corona-Test aufgrund von Schwerbehinderung.

Alle Menschen unserer Gesellschaft sollten prinzipiell am öffentlichen Leben teilhaben können – auch dann, wenn sie aufgrund von Schwerbehinderung nicht gegen Corona geimpft und auch nicht getestet werden können.

Gleichzeitig verstehen wir alle Menschen, die sich in Restaurants etc. sicher fühlen und darauf vertrauen wollen, dass auch alle anderen Besucher geimpft, genesen oder getestet sind.

Diese schwierige ethische Frage ist nicht einfach zu beantworten. In einem gemeinsamem Schreiben an Ministerpräsident Stephan Weil bitten wir um Prüfung des Sachverhalts.


Ein Bürger aus der Gemeinde Vechelde im Landkreis Peine hat sich mit einem ganz besonderen Anliegen an uns gewandt: Der Bürger ist schwerbehindert und hat ein entsprechendes Attest seines Hausarztes, dass er weder gegen das Corona-Virus geimpft, noch auf Corona getestet werden kann. Gleichzeitig würde er aber auch sehr gerne an Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen, etwa Restaurants oder Cafés besuchen.

Aufgrund der geltenden Regelungen, die für viele Bereiche des öffentlichen Lebens den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines aktuellen Corona-Tests erforderlich machen, bleibt dem Bürger aus der Gemeinde Vechelde die Teilnahme an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens leider verwehrt. Trotz gültigen Attests wäre auch er in der Pflicht, eine Impfung, eine Genesung oder einen Test nachzuweisen.

In der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind, zweifellos relativ ungewöhnliche und seltene, Fälle wie dieser nicht näher betrachtet bzw. es gibt keine klaren Regelungen dazu. Aus unserer Sicht auf jeden Fall etwas, dass das Land angehen und wo nachgeschärft werden sollte.

Wir sind uns allerdings auch nicht ganz im Klaren darüber, wie mit dieser Situation ideal umgegangen werden sollte. Den Wunsch, auch in etwas schwierigerer persönlicher Situation am öffentlichen Leben teilzunehmen, können wir sehr gut nachvollziehen. Ohne wirkliche Möglichkeit, Cafés, Restaurants etc. zu besuchen, ist ein Leben schon deutlich eingeschränkt.

Genauso können wir allerdings auch den Wunsch anderer Besucherinnen und Besucher in genannten Einrichtungen verstehen, als vollständig geimpfte, genesene oder getestete Person auf Abstandsregeln und Maskenpflicht zu verzichten und sich insbesondere auch dessen sicher sein zu können, dass auch alle anderen Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder getestet sind, um selbst weitgehende Sicherheit beim Besuch dieser Einrichtungen zu haben.

Unter dem Strich steht hier aus unserer Sicht ein kompliziertes ethisches Problem, das einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung der verschiedenen Interessen bedarf. Wir haben uns in einem Schreiben an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil gewandt, ihm genau dieses Problem geschildert und um Prüfung gebeten.

Eine kleine Hoffnung, die in der Zeitung, die auch über den besagten Fall berichtet hat, geschildert wurde, liegt für uns auch noch darin, dass der betroffene Bürger vielleicht doch noch durch seinen Hausarzt gegen das Corona-Virus geimpft werden kann. Diese Resthoffnung wurde in dem Zeitungsartikel zu diesem Fall geäußert. Wir würden es ihm jedenfalls wünschen, möglichst bald wieder Restaurants etc. besuchen zu können.

Nichtsdestotrotz bleibt das Thema aus unserer Sicht trotzdem hochaktuell, da es sich hier zwar um einen seltenen, aber gewiss nicht um einen kompletten Einzelfall handelt. Das Land muss eine Antwort darauf haben, wie hiermit umzugehen ist.

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